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1. Allgemeines:

 

Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Leistungen und Montagearbeiten unsererseits.

 

Anderslautenden Bestellbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

 

Sie werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns anerkannt.

 

Dies gilt auch dann, wenn nach Eingang der Bestellung eine Ablehnung unsererseits nicht vorliegt. Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

 

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die durch Datenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.

 

Die personenbezogenen Daten unsere Kunden dürfen wir - ausschließlich zu Geschäftszwecken  nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und weitergeben.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB insgesamt oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

 Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend entsprechen. 

2. Lieferungs- / Montagezeiten:

 

Liefer- und Montagezeiten sind unverbindlich und annähernd..

 

Aufträge können in Teilaufträgen geliefert bzw. montiert werden und berechnet werden.

 

Schadensersatzansprüche und / oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung und oder Montage sind ausgeschlossen - sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart.

 

Wird keine ausdrückliche Abnahme durchgeführt, gilt 7 Tage nach Inbetriebnahme bzw. Nutzung die Anlage (Arbeit) als abgenommen bzw. fehlerfrei anerkannt.

 

3. Zahlung / Eigentumsvorbehalt:

 

Liefer- und Montagekosten sind stets netto innerhalb 8 Tage ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei verspäteten Zahlungen, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

 

Alle Lieferungen und / oder Montagearbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Be- oder Verarbeitung werden wir Miteigentümer an der neuen Ware / Produkt / Haus im Verhältnis zum Rechnungswert, ohne das uns hierdurch eine Verpflichtung entsteht. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung verpfänden oder als Sicherheit übereignen.

 

Die Gegenstände der Lieferungen und oder Montagen (Vorbehaltsware) bleiben unter erweitertem Eigentumsvorbehalt Eigentum des SenerTec-Center Harz bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller aus der Geschäftsbedingung zustehenden Ansprüchen.

 Bei Veräußerung der Ware an Dritte, hat der Kunde sich gegenüber seinem Abnehmer das Eigentumsrecht vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gehen an uns über. Dem Vorbehaltsverkäufer wird das Recht eingeräumt, Freigabe der Sicherheiten zu verlangen, wenn ihr realisierbarer Wert 20% der zu sichernden Forderungen übersteigt.  

4. Gewährleistung:

 

Wir gewähren 24 Monate Garantie auf die gelieferte bzw. montierte Ware, außer auf Verschleißteile. Bei mangelhafter oder fehlerhafter Lieferung und oder Montage haben wir das Recht auf Nachbesserung und oder Ersatzlieferung.

 Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Artikel, die unsachgemäß behandelt, überlastet oder:

 

  • fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
  • Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Brennstoffe
  • Verwendung nicht durch uns zugelassene Schmieröle oder Schmierölzusätze
  • Veränderung der Anlage durch Dritten oder durch den Käufer
  • vorsätzliches oder grob fahrlässige Handlungen

 

wurden.

 

Wurden diese Artikel von uns montiert, erlischt die Gewährleistung bei Arbeiten an den Artikeln von Dritten sofort, ohne dass es weiteres bedarf.

 

Die Gewährleistung erlischt auch bei:

 
  • Nichtbeachtung der Montage-, Betriebsanleitung und Wartungsanleitung.
  • Überschreiten der gültigen Wartungsintervalle
  • einer Starthäufigkeit bei SENERTEC Dachs Anlagen über einen Start je Betriebsstunde, gemittelt im Dreimonatszeitraum.
  • Missachtung unserer technischen Spezifikation für Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, RME etc.

Wurde diese von einem Dritten oder vom Käufer montiert, erlischt die Gewährleistung bei unsachgemäßer Lagerung, Montage oder Behandlung sofort, ohne das es weiteres bedarf. Dies gilt auch für alle Änderungen der Planung oder Missachtung der Montageanleitung des Herstellers.

 

Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden.

 

Erfolgt eine vereinbarte Teil- bzw. Anzahlung nicht innerhalb der 8 Tage beginnt die Garantie von den Artikeln ab dem 10.Tag nach der Lieferung, ohne das es weiteren bedarf.

 

Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Käufer den Artikel nicht nutzen kann.

 

Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Ihrer Entdeckung schriftlich bekannt zu geben.

 

Der Kunde hat den Mangel ausreichend schriftlich zu beschreiben.

 

Zusatzvereinbarungen für SENERTEC Dachs Heiz-Kraft-Anlagen:

 Die zulässigen Schmierölverbräuche betragen für:
  •  die HKA G/F:  3,1 l je 1000 Betriebsstunden
  •  die HKA HR: 5 l je 1000 Betriebsstunden
Liegt der Schmierölverbrauch in dem zulässigen Bereich, so liegt kein Sachmangel für das Produkt oder die unmittelbar betroffenen Bauteile vor. In der Einlaufphase ( ca. bis zur 2. Wartung) können die Schmierölverbräuche bis zu 50% über den vorstehend genannten Werten liegen. 

5. Gerichtsstand:

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort ist Goslar (Nds.)